Anmeldung Nutzungsrecht
Zu erfüllende Anforderungen:
- Wer das Stimm- und Wahlrecht ausüben will,
- muss das 18. Altersjahr zurück gelegt haben und
- sich bis zum 15. März bei der Korporationsverwaltung anmelden.
- Nutzungsberechtigte für das jeweilige Rechnungsjahr sind Personen,
- die das Korporationsbürgerrecht besitzen und
- das 25. Altersjahr zurück gelegt haben (Stichtag: 15. März des Folgejahres)
Die Einschussgebühr beträgt Fr. 50.–.