Nutzungsberechtige:
- 400 Männer und Frauen
- Der Genossenkreis umfasst die beiden Gemeinden Ennetbürgen und Buochs
Zu erfüllende Anforderungen:
- Wer das Stimm- und Wahlrecht ausüben will,
- muss das 18. Altersjahr zurück gelegt haben und
- sich bis zum 15. März bei der Korporationsverwaltung anmelden.
- Nutzungsberechtigte für das jeweilige Rechnungsjahr sind Personen,
- die das Korporationsbürgerrecht besitzen und
- das 25. Altersjahr zurück gelegt haben (Stichtag: 15. März des Folgejahres)
> Meldeformular für die Feststellung des Korporationsbürgerrechts und Anmeldung für das Stimm- und Wahlrecht und das Nutzungsrecht