Nutzungsrecht

Nutzungsberechtige:

  • 400 Männer und Frauen
  • Der Genossenkreis umfasst die beiden Gemeinden Ennetbürgen und Buochs

 

Zu erfüllende Anforderungen:

  • Wer das Stimm- und Wahlrecht ausüben will,
    - muss das 18. Altersjahr zurück gelegt haben und
    - sich bis zum 15. März bei der Korporationsverwaltung anmelden.

  • Nutzungsberechtigte für das jeweilige Rechnungsjahr sind Personen,
    - die das Korporationsbürgerrecht besitzen und
    - das 25. Altersjahr zurück gelegt haben (Stichtag: 15. März des Folgejahres)

 


> Meldeformular für die Feststellung des Korporationsbürgerrechts und Anmeldung für das Stimm- und Wahlrecht und das Nutzungsrecht